Kostenübernahme für Osteopathie

Einige Krankenkassen übernehmen anteilig Kosten für eine osteopathische Behandlung. Der Anspruch setzt voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird und der Osteopath oder die Osteopathin bestimmten Kriterien genügt. Die Praxis Wunderpunkt erfüllt die Voraussetzungen hierfür und ist z.B. bei der TK gemeldet. Weitere Infos (TK-Website)